
KI Act seit dem 2. August 2026
Ich bin kein Jurist, das hier ist keine Rechtsberatung. Ich habe die Fakten so sorgfältig wie möglich aus offiziellen EU-Quellen und ergänzender Recherche zusammengetragen (siehe Quellen am Ende). Im Zweifel frag einen Anwalt oder eine Anwältin für IT- und Medienrecht.
Hallo zusammen,
ja, es ist viel los am KI-Himmel. Die einen verteufeln die KI, die anderen lieben sie. Ich zähle mich zur zweiten Gruppe, denn ich bin überzeugt: Wer KI sinnvoll und zielgerichtet einsetzt, kann sich damit in vielen Bereichen das Leben leichter machen. Aber – und das ist der Punkt, um den es heute geht – (ja, ein EN-Dash und das ganz ohne KI1) nur mit Sinn und Verstand, niemals mit Halbwissen. Und genau deshalb wollte ich mir den 2. August 2026 mal genau anschauen. Es ist nämlich nicht irgendein Datum.
Wie der KI Act eigentlich heißt
Offiziell heißt das Ding Verordnung (EU) 2024/1689 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz. Im Alltag kennt man es als EU AI Act, KI-Verordnung (KI-VO) oder EU-KI-Gesetz. Alles dasselbe Gesetz, nur andere Namen.Warum der 2. August ein wiederkehrendes Datum ist
Die Verordnung tritt nicht auf einen Schlag in Kraft, sondern gestaffelt:- Seit 2. August 2025 gelten die ersten Pflichten für Anbieter von General Purpose AI (GPAI) – also für die großen Sprachmodelle und Basismodelle selbst.
- Ab 2. August 2026 wird der Hauptteil der Verordnung verbindlich. Ab jetzt greifen vor allem die umfassenden Transparenz- und Kennzeichnungspflichten für KI-generierte Inhalte – Deepfakes, Chatbots, KI-Texte, KI-Bilder.
Für Blogger und alle, die in sozialen Netzwerken Inhalte veröffentlichen, ist genau dieser zweite Stichtag relevant.
Was der AI Act überhaupt regelt
Der AI Act verbietet KI nicht pauschal, sondern sortiert sie nach Risiko:- Unzulässiges Risiko (verboten): z. B. Social Scoring oder biometrische Echtzeit-Überwachung im öffentlichen Raum.
- Hohes Risiko: z. B. KI in kritischer Infrastruktur, Personalauswahl, Kreditprüfung, Medizin.
- Geringes Risiko / Transparenzpflicht: Chatbots, Bild- und Textgeneratoren – der Bereich, der Blogger und Social-Media-Nutzer betrifft.
Was Artikel 50 konkret verlangt
- Interaktionshinweis: Nutzer müssen wissen, wenn sie mit einem KI-System sprechen (Chatbot etc.).
- Kennzeichnung synthetischer Inhalte: KI-generierte Texte, Bilder, Audios und Videos müssen erkennbar als künstlich gekennzeichnet sein.
- Urheberrecht: Wer Inhalte generiert, muss urheberrechtliche Vorgaben einhalten und offenlegen, welche Trainingsdaten-Zusammenfassungen vorliegen.
Was das für Blogger und Social-Media-Nutzer heißt
Die meisten von uns sind nach dem AI Act in erster Linie Anwender (Deployer) von KI-Werkzeugen – keine Anbieter. Das schränkt das kreative Arbeiten nicht ein, bringt aber klare Sorgfaltspflichten mit sich. Konkret für die drei häufigsten Anwendungsfälle:Warum ein Satz im Footer nicht reicht
Ein pauschaler Footer-Hinweis wie „Manche Inhalte auf dieser Seite wurden mit KI erstellt" reicht rechtlich nicht aus. Der Grund: Der Gesetzgeber verlangt eine Kennzeichnung, die eindeutig einem konkreten Inhalt zuzuordnen ist – direkt am oder im Medium. Ein Leser muss sofort erkennen können, welches Element gemeint ist, nicht nur, dass irgendwo auf der Seite KI im Spiel war. Also aufpassen!Ein möglicher Lösungsansatz: Bildnachweis-Tabelle
Eine praktikable Lösung ist es, direkt unter jedem Artikel eine kleine Tabelle zu führen:Bildnachweis:
| Medium | Typ | Herkunft | Creator | Lizenz | Kommerziell |
|---|---|---|---|---|---|
| KI Act Titelbild | jpg | KI: ChatGPT | Sven Owsianowski | Eigene Lizenz | ✓ |
Diese Lösung erfüllt die Vorgaben aus Artikel 50 punktgenau: eindeutige Zuordnung über die Spalte Medium, klarer Ursprung über die Spalte Herkunft, plus Creator, Lizenz und kommerzielle Nutzung gleich mit erfasst. Die Tabelle kann dabei auch in einem ausklappbaren Collapse-Element unter dem Artikel liegen – das ist zulässig, solange der Button klar sichtbar und beschriftet ist und die Info nur einen Klick entfernt liegt.
Für Fälle, in denen nur ein eigenes Foto mit KI nachbearbeitet wurde, reicht ein kurzer Hinweis direkt unter dem Bild: „Eigenes Foto; KI bearbeitet." Kurz, eindeutig, direkt am Bild platziert. Es benennt Ursprung (eigenes Foto) und Bearbeitungsart (KI) in einem Satz und lässt keinen Interpretationsspielraum offen.
Was ich aus alldem mitnehme
Kurz gesagt: Mit Sinn und Verstand eingesetzt bleibt KI ein Werkzeug, das Arbeit erleichtert. Mit Transparenz gekennzeichnet bleibt sie auch für die Leser vertrauenswürdig. Genau darauf kommt es an.
QuellenThema Quelle Transparenzpflichten Art. 50 https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies/guidelines-transparency-ai-generated-content Code of Practice zu KI-Inhalten https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies/code-practice-ai-generated-content EU-Icons/Labels für KI-Inhalte https://digital-strategy.ec.europa.eu/de/policies/eu-icons-labelling-ai-generated-content FAQ zu Artikel 50 https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/faqs/transparency-obligations-under-article-50-ai-act Offizieller AI-Act-Überblick https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies/regulatory-framework-ai Gesetzestext (EUR-Lex, Verordnung (EU) 2024/1689) https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=OJ:L_202401689
| Thema | Quelle |
|---|---|
| Transparenzpflichten Art. 50 | https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies/guidelines-transparency-ai-generated-content |
| Code of Practice zu KI-Inhalten | https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies/code-practice-ai-generated-content |
| EU-Icons/Labels für KI-Inhalte | https://digital-strategy.ec.europa.eu/de/policies/eu-icons-labelling-ai-generated-content |
| FAQ zu Artikel 50 | https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/faqs/transparency-obligations-under-article-50-ai-act |
| Offizieller AI-Act-Überblick | https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies/regulatory-framework-ai |
| Gesetzestext (EUR-Lex, Verordnung (EU) 2024/1689) | https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=OJ:L_202401689 |

