KI Verordnung Titelbild
Abbildung beispielhaft · Redaktionelle Darstellung

KI Act seit dem 2. August 2026


Haftungsausschluss

Ich bin kein Jurist, das hier ist keine Rechtsberatung. Ich habe die Fakten so sorgfältig wie möglich aus offiziellen EU-Quellen und ergänzender Recherche zusammengetragen (siehe Quellen am Ende). Im Zweifel frag einen Anwalt oder eine Anwältin für IT- und Medienrecht.



Hallo zusammen,

ja, es ist viel los am KI-Himmel. Die einen verteufeln die KI, die anderen lieben sie. Ich zähle mich zur zweiten Gruppe, denn ich bin überzeugt: Wer KI sinnvoll und zielgerichtet einsetzt, kann sich damit in vielen Bereichen das Leben leichter machen. Aber – und das ist der Punkt, um den es heute geht – (ja, ein EN-Dash und das ganz ohne KI1) nur mit Sinn und Verstand, niemals mit Halbwissen. Und genau deshalb wollte ich mir den 2. August 2026 mal genau anschauen. Es ist nämlich nicht irgendein Datum.

Wie der KI Act eigentlich heißt

Offiziell heißt das Ding Verordnung (EU) 2024/1689 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz. Im Alltag kennt man es als EU AI Act, KI-Verordnung (KI-VO) oder EU-KI-Gesetz. Alles dasselbe Gesetz, nur andere Namen.

Warum der 2. August ein wiederkehrendes Datum ist

Die Verordnung tritt nicht auf einen Schlag in Kraft, sondern gestaffelt:
  • Seit 2. August 2025 gelten die ersten Pflichten für Anbieter von General Purpose AI (GPAI) – also für die großen Sprachmodelle und Basismodelle selbst.
  • Ab 2. August 2026 wird der Hauptteil der Verordnung verbindlich. Ab jetzt greifen vor allem die umfassenden Transparenz- und Kennzeichnungspflichten für KI-generierte Inhalte – Deepfakes, Chatbots, KI-Texte, KI-Bilder.

Für Blogger und alle, die in sozialen Netzwerken Inhalte veröffentlichen, ist genau dieser zweite Stichtag relevant.

Was der AI Act überhaupt regelt

Der AI Act verbietet KI nicht pauschal, sondern sortiert sie nach Risiko:

  • Unzulässiges Risiko (verboten): z. B. Social Scoring oder biometrische Echtzeit-Überwachung im öffentlichen Raum.
  • Hohes Risiko: z. B. KI in kritischer Infrastruktur, Personalauswahl, Kreditprüfung, Medizin.
  • Geringes Risiko / Transparenzpflicht: Chatbots, Bild- und Textgeneratoren – der Bereich, der Blogger und Social-Media-Nutzer betrifft.
Genau hier sitzt Artikel 50 – die Vorschrift zur Transparenz.

Was Artikel 50 konkret verlangt

  • Interaktionshinweis: Nutzer müssen wissen, wenn sie mit einem KI-System sprechen (Chatbot etc.).
  • Kennzeichnung synthetischer Inhalte: KI-generierte Texte, Bilder, Audios und Videos müssen erkennbar als künstlich gekennzeichnet sein.
  • Urheberrecht: Wer Inhalte generiert, muss urheberrechtliche Vorgaben einhalten und offenlegen, welche Trainingsdaten-Zusammenfassungen vorliegen.

Was das für Blogger und Social-Media-Nutzer heißt

Die meisten von uns sind nach dem AI Act in erster Linie Anwender (Deployer) von KI-Werkzeugen – keine Anbieter. Das schränkt das kreative Arbeiten nicht ein, bringt aber klare Sorgfaltspflichten mit sich. Konkret für die drei häufigsten Anwendungsfälle:
Titelbilder & Grafiken:
Wenn ein Bild komplett per KI erzeugt oder stark manipuliert wird, muss das gekennzeichnet werden. Reine technische Nachbearbeitung wie Zuschnitt oder Belichtungskorrektur fällt nicht darunter.
Recherche:
Für das Wie der Recherche gibt es keine Kennzeichnungspflicht. Aber: Für Falschinformationen oder Urheberrechtsverletzungen im eigenen Artikel bleibt man selbst voll verantwortlich – die KI nimmt einem da nichts ab.
Korrekturlesen & Umschreiben:
Wenn KI einen eigenen Text nur korrigiert oder stilistisch glättet, bleibt der Text das eigene Werk – keine Kennzeichnung nötig. Erst wenn ganze Abschnitte komplett von der KI geschrieben und unverändert übernommen werden, wird's kennzeichnungspflichtig.

Ein pauschaler Footer-Hinweis wie „Manche Inhalte auf dieser Seite wurden mit KI erstellt" reicht rechtlich nicht aus. Der Grund: Der Gesetzgeber verlangt eine Kennzeichnung, die eindeutig einem konkreten Inhalt zuzuordnen ist – direkt am oder im Medium. Ein Leser muss sofort erkennen können, welches Element gemeint ist, nicht nur, dass irgendwo auf der Seite KI im Spiel war. Also aufpassen!

Ein möglicher Lösungsansatz: Bildnachweis-Tabelle

Eine praktikable Lösung ist es, direkt unter jedem Artikel eine kleine Tabelle zu führen:

Bildnachweis:
MediumTypHerkunftCreatorLizenzKommerziell
KI Act TitelbildjpgKI: ChatGPTSven OwsianowskiEigene Lizenz

Diese Lösung erfüllt die Vorgaben aus Artikel 50 punktgenau: eindeutige Zuordnung über die Spalte Medium, klarer Ursprung über die Spalte Herkunft, plus Creator, Lizenz und kommerzielle Nutzung gleich mit erfasst. Die Tabelle kann dabei auch in einem ausklappbaren Collapse-Element unter dem Artikel liegen – das ist zulässig, solange der Button klar sichtbar und beschriftet ist und die Info nur einen Klick entfernt liegt.

Für Fälle, in denen nur ein eigenes Foto mit KI nachbearbeitet wurde, reicht ein kurzer Hinweis direkt unter dem Bild: „Eigenes Foto; KI bearbeitet." Kurz, eindeutig, direkt am Bild platziert. Es benennt Ursprung (eigenes Foto) und Bearbeitungsart (KI) in einem Satz und lässt keinen Interpretationsspielraum offen.

Was ich aus alldem mitnehme

Der AI Act verlangt keine Generalabrechnung mit KI, sondern Ehrlichkeit an der richtigen Stelle. Eigene Recherche und eigene Textkontrolle bleiben komplett unproblematisch. Sobald aber ein Bild, ein Video oder ein Text synthetisch oder stark KI-manipuliert ist, gehört ein klarer, konkreter Hinweis direkt daran – kein versteckter Pauschalsatz irgendwo im Footer.
Kurz gesagt: Mit Sinn und Verstand eingesetzt bleibt KI ein Werkzeug, das Arbeit erleichtert. Mit Transparenz gekennzeichnet bleibt sie auch für die Leser vertrauenswürdig. Genau darauf kommt es an.

Quellen



  1. Der En Dash verbindet Wörter oder Zahlen elegant miteinander – klarer als ein Bindestrich, aber dezenter als ein Gedankenstrich, und er ist ganz einfach Teil korrekter Typografie, kein verlässliches Zeichen dafür, dass ein Text von einer KI stammt.

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Über den Autor
Sven Owsianowski aka Wattblicker
Sven Owsianowski aka Wattblicker
Softwareentwickler, Autor & Dozent (Informatik)
Seit fast 30 Jahren baue ich Software, die aus echten Alltagsproblemen klare Lösungen macht – angefangen bei Bobaro, weiter über den QR‑Code Creator bis hin zu ICE Notfallinfo. Ich mag Technik, die verständlich bleibt, sicher funktioniert und Menschen wirklich hilft. Besonders ziehen mich KI, IT‑Sicherheit und digitale Werkzeuge an, die nicht nur clever sind, sondern nützlich. Auf wattblicker.de schreibe ich über Technik, die Freude macht statt Kopfzerbrechen.